Krankengymnastik und Physiotherapie - der Unterschied

Zur Geschichte der Physiotherapie

Die beiden Bezeichnungen stehen tatsächlich für ein und die selbe Tätigkeit - die Geschichte des Berufsfeldes gibt darüber Aufschluss: Ursprünglich stammt der Begriff "Krankengymnastik" von der Heilgymnastik des 18. Jahrhunderts ab. Diese wurde in Schweden entwickelt und trat rund ein Jahrhundert später erstmals in Deutschland auf - damals unter der Berufsbezeichnung "Heilgymnast" oder eben auch "Krankengymnast".

Dass sich das Berufsbild durchsetzen konnte, wurde maßgeblich durch die beiden Weltkriege beeinflusst: verwundete Soldaten in den Lazaretten waren nach einer Behandlung durch die Krankengymnasten deutlich schneller wieder einsatzfähig. Auch frisch operierte Patienten oder Frauen im Wochenbett hatten durch die Therapie weniger häufig mit Komplikationen zu kämpfen. All dies ließ den Berufsstand des Krankengymnasten zu einer attraktiven Tätigkeit werden, weshalb daraufhin unter anderem Sportlehrer, Masseure, Heilgymnasten oder ähnlich ausgebildete Personen aus Pflege und Krankenpflege unter der Berufsbezeichnung "Krankengymnast" praktizierten. 

1959 wurde der Beruf mit dem "Gesetz über die Berufe des Masseurs, medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten" erstmalig geschützt und das Tätigkeitsfeld sowie die Ausbildungsinhalte gesetzlich festgelegt. Seither entwickelten sich die physiotherapeutischen Verfahren immer weiter, so dass 1994 das "Gesetz für Masseure und Physiotherapeuten" das Berufsbild noch einmal nach modernsten Anforderungen definierte - und der "Krankengymnast" wurde entsprechend der internationalen Bezeichnung zum "Physiotherapeut".